Im Land des Herrn | 74. Jahrgang | 2020 - 3

3/2020 25 ihnen leben in der Siedlung Kirjat Arba im Osten der Stadt, aber einige Hundert auch in mehre- ren Siedlungen in der Altstadt. Das Problem sind nicht so sehr die Zahlen, sondern dass es sich bei diesen Siedlern häufig um nationale oder reli- giöse (oder beides) Hardliner handelt, die nicht davor zurückschrecken, ihre Ansprüche auch mit Gewalt durchzusetzen, selbst gegenüber der eigenen (israelischen) Armee, die eigentlich zu ihrem Schutz dort ist. Spannungen sind an der Tagesordnung, Ausschreitungen nicht selten, ganze Straßenzüge sind für die arabische Bevöl- kerung gesperrt. Daher ist der Besuch der eigent- lich reizvollen Altstadt oft ein deprimierendes Erlebnis – kaum sonst im Land sind die Span- nungen zwischen den Bewohnern so handgreif- lich spürbar wie hier. Nach der Bibel hieß Hebron früher Kirjat-Arba („Stadt der Vier“, Gen 23,2) und wäre „sieben Jahre vor Zoan“ (Tanis), der Hauptstadt Unter- ägyptens, erbaut (Num 13,22), ohne dass man recht weiß, was genau damit gemeint ist. Neben den göttlichen Verheißungen ist dem biblischen Erzähler wichtig, wie es zugegangen ist, dass der umherziehende, wohlhabende Nomade Abra- ham zu Grundbesitz kam und damit die Verhei- ßungen sich zu erfüllen begannen: „Die Lebenszeit Saras betrug hundertsiebenund- wanzig Jahre; so lange lebte Sara. Sie starb in Kir- jat-Arba, das jetzt Hebron heißt, in Kanaan. Abra- ham kam, um die Totenklage über sie zu halten und sie zu beweinen. Danach stand Abraham auf, ging von seiner Toten weg und redete mit den Hetitern. Er sagte: Fremder und Halbbürger bin ich unter euch. Gebt mir ein Grab bei euch als Eigentum, damit ich meine Tote hinausbrin- gen und begraben kann. Die Hetiter antworteten Abraham: Hör uns an, Herr! Du bist ein Gottes- fürst in unserer Mitte. In der vornehmsten unse- rer Grabstätten darfst du deine Tote begraben. Keiner von uns wird dir seine Grabstätte versa- gen und deiner Toten das Begräbnis verweigern. Hebron Hebron Gespenstisch leere Straße in Hebrons Altstadt.  © Petrus Schüler

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