Im Land des Herrn | 74. Jahrgang | 2020 - 3

3/2020 23 in den Besitz einer in Mün- chen unte r dem Namen „Russian Orthodox Society Holy Land“ eingetragenen Stiftung. 2015 hat der damalige rus- sischen Ministerpräsident Dmitri Medwedew vom Staat Israel die Übertragung der Besitzrechte an die Russi- sche Föderation beantragt. Da Israel darum bemüht i s t den ge l tenden ki rch- l i chen Status quo in der Jerusalemer Altstadt auf- rechtzuerhalten und sich daher nicht in innerkirch- liche Angelegenheiten ein- mischt, blieb diese Anfrage lange Zeit unbeantwortet. Das diplomatische Tauzie- hen, um Naama Issachar aus dem Moskauer Gefäng- nis zu befreien, hat jedoch nun dazu geführt, dass Israel angekündigt hat die Besitz- rechte zu übertragen – dem kann Nikolai Hoffmann-Wo- rontsow widersprechen und es würde zu einem Gerichts- verfahren kommen. Bereits vor einem möglichen Gerichtsurteil stehen jedoch schon eine Nutznießerin, ein Gewinner und ein Ver- lierer fest. Ende Jänner hat der russischen Prä- sident Vladimir Putin die Begnadigung Naama Issachars unterschrieben. Einer ihrer Anwälte erklärte daraufhin gegenüber der Presse, dass Begnadigungen in Russland äußerst selten gewährt werden. „Bis heute hat der russische Präsident noch nie einen Ausländer begnadigt.“ Zugleich ist die angekündigte Übertragung der Besitzrechte am Alexander-Hof ein diploma- tischer Erfolg für Israel, denn sie, wie schon das Ersuchen aus dem Jahr 2015, legt offen, dass die Russische Föderation die umstritte- ne Jerusalemer Altstadt als Staatsgebiet Israels anerkennt. Dies ist hingegen eine beunruhi- gende Nachricht für die Kirchen in Israel: Der Staat positioniert sich somit wieder deutlich in einem innerkirchlichen Streit und zeigt an, gewillt zu sein, dies zum eigenen diplomati- schen Nutzen zu verwenden. Mit freundlicher Abdruckerlaubnis der „Tagespost“ Schwester beim Gebet.  © Petrus Schüler Russland Russland

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