17.06.2022 Bruder Stefan Federbusch

Antisemitisches Relief an Kirchenfassade darf bleiben

Anmerkungen zu einem umstrittenen Gerichtsurteil

Die „Judensau“ an der St. Marien Kirche in Wittenberg. Unbestritten ist der antisemitische Charakter des Reliefs und die mit ihm verbundene jahrhundertelange antisemitische Haltung der Kirchen. Bild von Bruder Stefan Federbusch

Wer vor der Wittenberger Stadtpfarrkirche St. Marien steht, trifft auf ein mehr als umstrittenes Mahnmal. An der Südostecke der Chorfassade findet sich eine sogenannte „Judensau“. Das aus dem Jahr 1290 stammende Sandsteinrelief zeigt zwei Juden, die an einer Sau saugen. Eine als Rabbiner gekennzeichnete Figur hebt den Schwanz des Tieres und schaut ihm in den After. Was er dort sucht, erklärt die Inschrift: „Rabini Schem HamPhoras“. Schem Hamphoras ist die rabbinische Bezeichnung für den Namen Gottes, den man nicht aussprechen darf.

Seit Jahren tobt der Streit um die Frage, ob ein derart antisemitisches Werk weiter in der Öffentlichkeit gezeigt werden darf, zumal an einer Kirchenfassade. Am 14. Juni hat der für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass dies der Fall ist. Das Gericht wies damit die Klage von Michael Dietrich Düllmann, einem Mitglied der jüdischen Gemeinde, rechtskräftig ab. Zwar handele es sich um „in Stein gemeißelten Antisemitismus“, so der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, in seiner Urteilsbegründung, die Beleidigung des Judentums sei aber seit 1988 durch zwei angebrachte Mahntafeln zurückgenommen worden. Im vergangenen Jahr war Düllmann mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht Naumburg gescheitert. Die Richter teilten sein inhaltliches Urteil über das Relief, verwiesen aber auf die öffentlich sichtbaren Distanzierungen der Kirchengemeinde. Der Kläger kann nun als nächste Instanz den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.

Wie ist das Urteil zu bewerten? Die einen kommentieren es als „fatales Signal“, die anderen als „weise“. Zu bedenken sind die historische Verantwortung und die Schuldfrage auf der einen Seite sowie die Wirkung auf die Betroffenen auf der anderen Seite.

 

Historische Verantwortung und Schuldbekenntnis

Unbestritten ist der antisemitische Charakter des Reliefs und die mit ihm verbundene jahrhundertelange antisemitische Haltung der Kirchen. Rund 50 weitere Kirchen mit ähnlichen Darstellungen gibt es in Europa, davon 30 in Deutschland. Das Werk befindet sich an der Kirche, die in besonderer Weise mit Martin Luther verbunden ist, der selbst massiv gegen Jüdinnen und Juden gehetzt hat und ihre Synagogen niederbrennen lassen wollte. Luther schrieb 1543 das Pamphlet „Vom Schem Hamphoras“, in dem er behauptet, die Juden seien „des Teufels Volk“. So führt eine Linie vom katholischen über den protestantischen zum nationalsozialistischen Judenhass: „Indem ich mich des Juden erwehre, kämpfe ich für das Werk des Herrn“, schrieb Adolf Hitler in „Mein Kampf“.

Die Jahreszahl 1290 zeigt jedoch, dass der Antisemitismus nicht nur in der Evangelischen Kirche seinen Platz hatte, sondern ebenso in der katholischen. Das Christentum hat einen nicht unerheblichen Teil zur Verbreitung des Antisemitismus beigetragen und somit eine erhebliche Schuldgeschichte. Eine wesentliche Kritik lautet, dass die beiden erläuternden Mahntafeln diese Schuld zu wenig thematisieren.

Die Gedenktafel benennt den Sachverhalt: „An der Südostecke der Stadtkirche Wittenberg befindet sich seit etwa 1290 ein Hohn- und Spottbild auf die jüdische Religion. Schmähplastiken dieser Art, die Juden in Verbindung mit Schweinen zeigen – Tiere, die im Judentum als unrein gelten – waren im Mittelalter verbreitet… Judenverfolgungen fanden in Sachsen Anfang des 14. Jahrhunderts und 1440 statt, 1536 wurde Juden der Aufenthalt in Sachsen grundsätzlich verboten.

In den Boden sind vier bronzene Platten eingelassen, deren Fugen ein Kreuz ergeben. Der umlaufende Text lautet: „Gottes eigentlicher Name / der geschmähte Schem Ha Mphoras / den die Juden vor den Christen / fast unsagbar heilig hielten / starb in sechs Millionen Juden / unter einem Kreuzeszeichen.“ Die Inschrift wird von Kritikern als „verquaste Sprache“ bewertet. Zumindest ist der Inhalt selbst von Christen schwer zu verstehen und kaum als Schuldbekenntnis zu interpretieren. Dass sich die Erläuterung auf die Inschrift des Reliefs bezieht, erschließt sich nur Fachleuten, nicht aber Passanten und Touristen.

Der Pfarrer der Wittenberger Stadtkirche, Alexander Garth, kündigte nach der Urteilsverkündung an, dass eine eindeutigere Distanzierung erfolgen werde. „Wir müssen etwas machen, das lauter spricht als dieses Schandmal da oben.“ Er kündigte für den Herbst ein Gedenkkonzept an, „so dass es jeder Besucher sofort erfasst und nicht nur interessierte Akademiker“. „Als evangelische Kirche müssen wir bis an die Grundfesten der Theologie der Reformation gehen, um dort die antijüdischen Inhalte aufzuspüren und zu verändern“, so der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für den Kampf gegen Antisemitismus, Christian Staffa. Notwendig sind meiner Meinung nach auf jeden Fall eine verständliche Erläuterung, ein deutliches Schuldbekenntnis und eine klare Abgrenzung von jeder Form von Antisemitismus heute. Denn ein bloßer historischer Rückblick reicht bei Weitem nicht aus. Die Judenfeindlichkeit hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wie die antisemitischen Äußerungen während der Anti-Coronamaßnahmen-Demonstrationen gezeigt haben.

Das Gerichtsurteil überlässt es der Evangelischen Gemeinde, wie sie den Störungszustand durch eine „Distanzierung und Kontextualisierung“ beseitige, da es mehrere Möglichkeiten gebe. Durch eine solche Umwandlung könne „eine Aufklärung und eine inhaltliche Auseinandersetzung ermöglicht werden, um Ausgrenzung, Hass und Diffamierung entgegenzutreten“.

Für die Rechtsprechung ist laut Vorsitzendem Richter der objektive Gesamteindruck zu bewerten. Bei einer unvoreingenommenen Betrachtung sei die Distanzierung von der Darstellung erkennbar. Durch die Inschriften sei das Schandmal in ein „Mahnmal des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis hin zur Shoah“ umgewandelt worden. Als Argument gegen eine Beseitigung spricht die Chance zur Auseinandersetzung mit dem Phänomen Antisemitismus. Die Stadtkirchengemeinde hat sich daher gegen eine „Cancel Culture“ ausgesprochen. Es ist richtig, dass eine Beseitigung des Reliefs nicht zur Beseitigung des Judenhasses führt. Werden derartige historische Dokumente völlig aus der Öffentlichkeit verbannt, können sie nicht mehr als Lernfeld dienen. Es bleibt jedoch die Frage, ob dies an einem anderen Standort wie einem Museum nicht sinnvoller geschehen kann. Der Ursprungsstandort Kirche stellt sowohl die evangelische wie die katholische Kirche vor die Herausforderung, sich in einer angemessenen Weise mit der eigenen Vergangenheit auseinanderzusetzen.

 

Wirkung auf die Betroffenen

Dennoch bleibt die kritische Anfrage, wie viel Beleidigung im öffentlichen Raum von einer geschmähten Gruppe zu ertragen ist. „Im Grunde genommen ist das Belassen der ‚Judensau‘ an der Wittenberger Stadtkirchenfassade eine sehr selbstbezogene Geschichtsbetrachtung, die zwar die eigenen Untaten thematisiert wissen will, aber die Wirkung auf die, die damit beleidigten werden, ausblendet“, so Niklas Ottersbach. Eine geeignete Lösung könnte generell sein, die umstrittenen antisemitischen Objekte in einem Museum mit entsprechender Erläuterung zu zeigen. Zugleich könnten die Kirche die entstehenden Leerstellen nutzen, durch geeignete Kunstwerke die Menschen sinnlich anzusprechen und zur Auseinandersetzung anzuregen.

Das Gerichtsurteil ist somit „fatal“ und „weise“ gleichermaßen, indem es zur vertieften gesellschaftlichen und kirchlichen Diskussion anregt, wie mit historischen Zeugnissen von Diskriminierung und ihrer Wirkungsgeschichte umzugehen ist und was heute getan werden muss, um jeder Form von Antisemitismus entgegenzuwirken.


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